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Viele Sprinter werden mautpflichtig!

Erhöhung und Ausweitung der Kosten für die Maut auf die Fahrzeugklasse N2: LKW zwischen 3,5 und 12 Tonnen!

Eine wichtige Information für alle Verbundgruppen und die Fuhrparkleiter der Anschlussunternehmen  

Ab dem 1. Dezember 2023 wird die Lkw-Maut um einen Aufschlag von rund 200 Euro pro Tonne CO2 erhöht. Zudem muss ab dem 1. Juli 2024 auch für Lkw mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen die Maut gezahlt werden. Für Verbundgruppen und für Anschlussunternehmen kommt es somit zu einer Mehrbelastung. Der MITTELSTANDSVERBUND berichtete dazu bereits ausführlich HIER .

Insbesondere Verbundgruppen mit eigener Logistik sollten sich genau informieren, mit welchen konkreten Mehrbelastungen zu rechnen ist. Leider muss von einer Verdopplung der Aufwände ausgegangen werden. Dies sollte bereits heute in die Kalkulation und in die Vertrags- und Preisverhandlungen mit einbezogen werden. Zudem stehen die Verbundgruppen in der Pflicht, die Anschlussunternehmen zeitnah über die Mauterhöhung und -ausweitung zu informieren.   

Mautgebühren - wie wird die Maut erhoben?

Grundsätzlich wird in Deutschland die Maut elektronisch erhoben. Dazu wird in Fahrzeugen eine Mautbox installiert. Diese Box (auch on-Board-Unit; kurz OBU genannt) sendet die Mautdaten an die Mauterhebungsstelle (Toll Collect). Allerdings steht es jedem Unternehmen frei, über welchen Dienstleister die OBU bezogen- und die Maut abgerechnet wird (ServiCon hält einen Rahmenvertrag mit Vorteilskonditionen für die Mautabrechnung. Sprechen Sie uns gerne an), es muss nicht zwanghaft über Toll Collect abgerechnet werden.   

Ab dem 1. Dezember 2023 gilt als Grundlage für die Zuordnung zu einer Gewichtsklasse nicht mehr das zulässige Gesamtgewicht (zGG; Fahrzeugschein-Feld F.2), vielmehr ist nun das technische Gesamtgewicht (tGG; Fahrzeugschein-Feld F.1) ausschlaggebend. Achtung, durch diese Änderung der Bemessungsgrundlage können ehemals nicht betroffene Fahrzeug mautpflichtig werden. Es ist ratsam, den Fuhrpark daraufhin einer Prüfung zu unterziehen.  

Welche Fahrzeuge sind von erhöhten Kosten betroffen?  

Alle Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen technischem Gesamtgewicht sind in Deutschland mautpflichtig. Ab dem 1.12.2023 muss zusätzlich der CO2-Aufschlag entrichtet werden. Die konkrete Höhe des CO2-Aufschlags hängt von der CO2-Klasse des Lkw ab – spricht der Aufschlag hängt davon ab, wieviel CO2 der Lkw ausstößt. In den meisten Fällen gruppiert sich ein Lkw in die CO2-Klasse 1 ein. Ob ein Lkw jedoch in eine andere und damit kostengünstigere Klasse einzugruppieren ist, kann HIER beim offiziellen Kalkulator des BALM ermittelt werden.  

Welche Fahrzeuge werden ab dem 1. Juli 2024 zum ersten Mal mautpflichtig? 

Ab dem 1. Juli 2024 müssen auch Fahrzeuge mit einer technischen Gesamtmasse >3,5 Tonnen die Maut entrichten. Nicht nur Solofahrzeuge sind von dieser Regelung betroffen, sondern auch Fahrzeugkombinationen, sobald das Motorfahrzeug ein technisch zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen aufweist.  

Handwerksunternehmen sind von dieser Regelung ausgenommen. Die EU-Richtline 1999/62/EG sieht in Artikel 7 Absatz 9 Buchstabe b die Möglichkeit vor, Lastkraftwagen mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von unter 7,5 Tonnen, die zur Beförderung von Material, Ausrüstung oder Maschinen, welche der Fahrer zur Ausübung seines Handwerks oder seines mit dem Handwerk vergleichbaren Berufs benötigt, oder zur Auslieferung von handwerklich hergestellten Gütern, wenn die Beförderung nicht gewerblich erfolgt, benutzt werden, von der Maut zu befreien.

Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen, um sich auf die Ausnahme nach § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10 Bundesfernstraßenmautgesetz berufen zu können:

  • Der Fahrer muss einen handwerklichen Beruf im Sinne der Anlage A zu § 1 Absatz 2 und Anlage B zu § 18 Absatz 2 der Handwerksordnung oder einen mit dem Handwerk im Sinne der Handwerksordnung vergleichbaren Beruf ausüben.
  • Er muss zudem grundsätzlich über den Transport hinausgehend mit der Be- oder Verarbeitung oder der Verwendung der beförderten Gegenstände befasst sein. Die Ausnahme findet keine Anwendung, wenn es sich bei dem Fahrer um einen Berufskraftfahrer in Berufsausübung handelt.

Bei den handwerklich hergestellten Gütern darf sich die Herstellung nicht durch einen hohen Einsatz von Maschinen oder standardisierte Produktionsabläufe kennzeichnen. Im Gegensatz zur serienmäßigen Massenfertigung zeichnet sich die handwerkliche Herstellung zudem allgemein durch begrenzte Stückzahlen und – gegenüber einer industriellen Fertigung – häufigeren Produktabweichungen aus. Zur weiteren Abgrenzung zwischen handwerklicher Herstellung und industrieller Herstellung wird insbesondere auf den “Leitfaden Abgrenzung Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistungen“ des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) und des Deutschen Handwerkkammertags (DHKT) verwiesen.

  • Handelt es sich um eine Auslieferungsfahrt, darf die Beförderung nicht gewerblich erfolgen, das heißt, es darf sich nicht um einen gewerbsmäßigen Transport durch ein Verkehrsunternehmen handeln und der Transport darf nicht für Dritte gegen Entgelt erfolgen.

Wie Fahrzeuge, welche ab 1. Juli 2024 mautpflichtig werden, die Verpflichtung umsetzen werden steht prozessual noch nicht fest. Hierzu stehen Informationen durch die Mauterhebungsstelle aus. 

Unternehmen, welche Mautpflichtige Fahrzeuge nutzen, können einen Anbieter für die Mautabrechnung und die Mautbox frei wählen. Die Abrechnung und die Box muss nicht von Toll Collect kommen. Hier können Kostenvorteile gehoben werden. Sprechen Sie uns gerne an.

Nicht Mautpflichtige Fahrzeuge 

Elektrisch betriebene Fahrzeuge sind komplett und unbefristet von der Maut befreit. Dies sind rein elektrisch betriebene Fahrzeug, sowie von außen aufladbare, sog. Hybrid-Fahrzeuge. Zudem gelten auch Brennstoffzellen-Fahrzeuge als von der Maut befreit.  

Überwiegend Erdgas betriebene Fahrzeuge sind noch bis Ende 2023 befreit. Anschließend müssen für diese Fahrzeuge ein Lärmentlastungs- sowie Infrastrukturkostenanteil entrichtet werden.  

Um nicht unnötig in Kontrollen zu geraten kann es vorteilhaft sein, das von der Maut befreite Fahrzeug bei Toll Collect HIER freiwillig zu registrieren.  Unter diesem Link können außerdem Details zur Mautbefreiung abgerufen werden. 

Sie haben noch Fragen zum Thema? Am 23.11.2023 von 9 bis 10 Uhr veranstaltet die ServiCon ein Webinar zum Thema "Maut-Veränderungen". Melden Sie sich HIER kostenfrei an und leiten Sie diesen Link gerne an Ihre Anschlusshäuser weiter!
Jetzt Kurzzusammenfassung für Ihre Anschlusshäuser herunterladen

Um ihre Anschlusshäuser kurz und prägnant über die wichtigsten Aspekte der Mauterhöhung zu informieren, stellen wir Ihnen folgend eine Kurzzusammenfassung zur Weiterleitung an Ihre Mitglieder zur Verfügung:

Kurzzusammenfassung Mauterhöhung

Checkliste Maut

Zur Überprüfung ob Ihr Unternehmen bzw. Ihr Fuhrpark von der Mauterhöhung betroffen ist, finden Sie folgend außerdem eine Checkliste zum Download:

Checkliste Maut