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„Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetztes aber wie?“

Mit der bereits Ende 2019in Kraft getretenen „EU-Whistleblowing- Richtlinie“ geraten Verhaltensweisen von Unternehmen erneut in den Fokus gesetzgeberischer Regulierung. Die Mitgliedstaaten müssen Regelungen zum Umgang mit rechtswidrigen Handlungen in Unternehmen erlassen. Wie der Name der Richtlinie bereits sagt, konzentriert sich der Rechtsakt auf den Schutz von Hinweisgebern im eigenen Unternehmen.

Das Bundeskabinett hat im Juli 2022 den „Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ (Hinweisgeberschutzgesetz, HinSchG) beschlossen. Den Regierungsentwurf können Siehierabrufen. Es ist davon auszugehen, dass kurzfristig eine Beschlussfassung im Bundestag erfolgen wird und das Gesetz Anfang 2023 in Kraft tritt.

Mit der Verabschiedung des Gesetzes müssen Unternehmen kurzfristig – voraussichtlich bereits Anfang 2023 – ein Hinweisgeberverfahren (sogenannte „interne Meldestelle“) einrichten. Für Unternehmen mit mehr als 50 aber weniger als 250 Mitarbeitern muss die Einrichtung der Meldestelle bis 17.12.2023 erfolgen.

Grund für den Großteil deutscher mittelständischer Unternehmen, sich mit dem Thema zu befassen.
Doch welche Pflichten ergeben sich konkret aus dem HinSchG und wie kann eine Umsetzung in Ihrem Unternehmen erfolgen?

Zur Beantwortung dieser und anderer Fragen lädt die ServiCon Service & Consult eG zu zwei Webinaren am29.9.2022 und 5.10.2022jeweils von10:00 Uhr bis 11:00Uhr ein. In beiden Webinaren wird der Themenkomplex „Hinweisgeberschutz“ aufgearbeitet, es werden unterschiedliche Lösungsansätze zur Bewältigung der anstehenden Aufgaben vorgestellt. Am29.09.2022wirdHerr Dr. A. Dominik Brückel, Fachanwalt für Bank- u. Kapitalmarktrecht, AWADO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, den Lösungsansatz seines Hauses vorstellen. Am5.10.2022wird HerrRA Alexander Wagner von der Kanzlei WOLFF GÖBEL WAGNERsein Modell zur Compliance im Bereich Hinweisgeberschutz vorstellen.

Die Webinare richten sich an Verbundgruppen-Zentralen und deren Anschlusshäuser und sind kostenlos.

Inhaltlich werden wir auf folgende Punkte eingehen:

  • Neue Pflichten des Hinweisgeberschutzgesetzes,
  • Konkrete Handlungserfordernisse daraus,
  • Lösungsansätze der Kanzleien.

Zur Anmeldung

Datum
05.10.2022
Uhrzeit
10:00 bis 11:00 Uhr
Ort
online
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Julia Simonis
Julia Simonis Julia Simonis Leiterin Veranstaltungsmanagement E-Mail schreiben
RA Kristian Franz
RA Kristian Franz RA Kristian Franz Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht E-Mail schreiben