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Bestens besuchter ServiCon Ankertag "Recht & Risiko in Verbundgruppen" erfolgreich durchgeführt.

Der ServiCon Ankertag „Recht und Risiko in Verbundgruppen“ am 06.11.2018 wartete mit einer informativen und spannenden Vortragsreihe zu aktuellen Rechtsthemen auf. Vor der Kulisse des altehrwürdigen Kölner Doms fanden in der FRÜH-Lounge des gleichnamigen Brauhauses progressive Darstellungen eine interessierte Zuhörerschaft.

Köln ist immer eine Reise wert; insbesondere, wenn es um verbundgruppen-spezifische Themen aus den Bereichen Recht & Risiko geht. So waren denn auch über 80 Verbundgruppen-Vertreter der Einladung der ServiCon zum Ankertag gefolgt. Nach einer kurzen Begrüßung und Einführung durch Herrn Dr. Marc Zgaga referierten Dr. Christian Bahr und Dr. Philipp Plog von der Kanzlei fieldfisher zu den kartell- und wettbewerbsrechtlichen Auswirkungen und Fragestellungen der algorithmischen Preisgestaltung. Die hohe Wichtigkeit dieses Themas wurde nicht nur dadurch unterstrichen, dass Schlagwörter wie „Price Crowling“ und „Dynmamic Pricing“ schon längst Eingang in die gängige Praxis gefunden haben, aber – wie die Referenten mehrfach betonten – sich noch keine gefestigte Rechtsprechung hinsichtlich der Preisgestaltung im online Bereich entwickelt hat. So konnten beide Vortragende ihren Zuhörern wertvolle juristische Hinweise in diesen Bereichen bieten.

Nach diesen Ausführungen trug Herr Joscha Erk von der Cronbank AG zu Risiken und Nebenwirkungen der Betrieblichen Altersversorgung vor. Hier verdeutlichte er klar, dass das Betriebsrentenstärkengesetz (BRSG) zwar schon am 01.01.18 in Kraft getreten ist, aber die Einführung noch immer hohe Relevanz hat. Besonders interessant dürfte der Hinweis gewesen sein, dass die Erstellung einer eigenen Versorgungsordnung unabdingbar dafür ist, Risiken in diesem Bereich – etwa bei dem Ausscheiden von Mitarbeitern – zu minimieren.

Nach einer kommunikativen Kaffeepause folgte ein gleichsam fesselnder wie auch sehr informativer Auftritt von Herrn Rechtsanwalt Alexander Wagner von der Kanzlei Wolff Göbel Wagner. Mit anschaulichen Praxisbeispielen und klaren Worten führte er dem Auditorium vor Augen, welche juristischen Fallstricke in IT Projektverträgen mittlerweile an der Tagesordnung sind und welche Kardinalfehler es unbedingt zu vermeiden gilt. Dass Leistungen, die durch die gesetzliche Gewährleistung vorgeschrieben sind, als Service verkauft werden und dass Anbieter versuchen, für ein Reporting nur ihre eigenen Messsysteme zuzulassen, waren nur zwei solcher Fallstricke. Zusammenfassend ist Herrn Wagner zuzustimmen, dass es unbedingt sinnvoll ist, sich bereits in einem sehr frühen Stadium anwaltlicher Fach-Expertise zu bedienen.

Anschließend folgte ein Vortrag von Frau Dr. Andrea Eickemeyer von der Prof. Schumann GmbH. Beginnend mit einem Zitat von Prof. Dr. Thomas Kollmann, „Jeder, der sich nicht mit dem Thema Digitalisierung befasst, wird untergehen“, stellte sie klar, wie wichtig die Digitalisierung von Kreditmanagement- und Compliance-Prozessen im Verbundgruppenumfeld ist. Denn auch im Bereich der Zentralregulierung schreitet die Digitalisierung voran und es ist unerlässlich, im Bereich der Informationsbeschaffung eine sachgerechte IT Unterstützung erfahren zu können. Entsprechende Lösungen stellte Frau Dr. Eickemeyer eindrucksvoll vor - von pay per click bis zur Vollautomation: auf die Nutzer zugeschnitten.

Nach einem regen Austausch in der Mittagspause setzte Herr Christian Goede-Diedering von der DATEV eG die Vortragsreihe in derselben hohen Qualität fort. Sein Vortragstitel: „Wenn der Prüfer mit dem Laptop im Laden steht. Ein Jahr Kassennachschau – Rückblick – Einblick – Ausblick!“ Nach einer Einführung der rechtlichen Grundlagen, zu denen auch die ab 01.01.2015 geltende GoBD – die Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ gehört, erörterte Herr Goede-Diedering die Aufgaben der Finanzverwaltung, sowie die Rechte und Pflichten der Geprüften, aber auch der Prüfer. Letztlich verdeutlichte er noch einmal die GoBD Grundsätze der Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit von Kassiervorgängen und die damit verbundenen Herausforderungen bei der Speicherung der Verfahrensdokumentation. Eine praxisgerechte Lösung lieferte er mit dem Kassenarchiv der DATEV eG gleich mit.

Anschließend ging es um das Thema „Fake President & Co – Cyberrisiken im Mittelstand“, referiert durch Herrn Ailert Biermann von der R+V Versicherung AG. Dass der Fortschritt der Digitalisierung auch neue Risiken strafrechtlich relevanten Verhaltens nach sich zieht, war kein Novum. Die in Bild und Ton dargestellten Vorgehensweisen konnten die Tragweite jedoch noch einmal verdeutlichen. Es trifft zu, dass eine Absicherung gegen solche Risiken mittelständische Unternehmen vor erheblichen Einbußen schützen kann.

Am fortgeschrittenen Nachmittag zog Herr Lutz Paschen von Paschen Rechtsanwälte eine erste Bilanz zur InsO-Reform. Einem kurzen historischen Abriss – der die Überfälligkeit der Reform lancierte – folgte eine Darstellung der wichtigsten Inhalte der Reform und der Praxisrelevanz für Verbundgruppen. Unter anderem stellte er verständlich und praxisnah die der Anfechtung entzogenen Möglichkeiten des Bargeschäften dar und erteilte valide Ratschläge zu Abwicklung solcher Geschäfte und zum Umgang mit Altverbindlichkeiten.

Als Abschlussredner führte Herr Dr. Zgaga die Teilnehmer durch verschiedene Rechtsgebiete (Datenschutzgrundverordnung, Kartell- und Wettbewerbsrecht, Musterfeststellungsklage, sowie Verpackungsgesetz) und zeigte jeweils verbundgruppen-relevante Neuigkeiten auf. Anschließend endete eine überaus interessante und wertschöpfende Veranstaltung.

Präsentationen & Bildergalerie

RA Dr. Marc Zgaga
RA Dr. Marc Zgaga RA Dr. Marc Zgaga Kartellrecht, Wettbewerbsrecht, Kreditwesen (BaFin) E-Mail schreiben