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Übersicht Förderprogramme

Im folgenden Artikel haben wir Ihnen eine Übersicht erstellt, wo Sie Informationen zu den verschiedenen Programmen erhalten und welche ServiCon-Partner eine entsprechende Beratung anbieten.

1. Fördermitteldatenbank des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

In der Förderdatenbank Sie einen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Über die Suchfunktion können Sie die Datenbank nach Thema, Bereich und PLZ filtern, um die für Sie relevanten Förderangebote zu ermitteln.

Zur Förderdatenbank des Bundes

2. Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel des Bundes -Beratungsförderung „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“

Unternehmer stehen häufig vor neuen Herausforderungen. Das Programm “Förderung von Unternehmensberatung für KMU” fördert Beratungen junger und etablierter Unternehmen. Kleine und mittlere Unternehmen können sich von qualifizierten Beraterinnen und Beratern bzw. Beratungsunternehmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung sowie zu allen Fragen der Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit beraten lassen.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Zuschusshöhe richtet sich nach den förderfähigen Beratungskosten sowie dem Standort der beratenen Betriebsstätte.

Die förderfähigen Beratungskosten betragen max. 3.500 EUR.

Standort der beratenden Betriebsstätte Fördersatz maximaler  Zuschuss     

Neue Bundesländer (ohne Land Berlin, ohne Region Leipzig)
Region Lüneburg
Region Trier


80 %

2.800 EUR

Alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg, ohne Region Trier)
Region Berlin
Region Leipzig


50 %

1.750 EUR

Je Antragsteller können innerhalb der Geltungsdauer dieser Förderrichtlinie mehrere in sich abgeschlossene Beratungen gefördert werden, jedoch insgesamt nicht mehr als zwei pro Jahr und maximal fünf innerhalb dieser Richtliniendauer (31.12.2026). 

Diese Unternehmen sind antragsberechtigt:

Die „Förderung unternehmerischen Know-hows" richtet sich an

  • Unternehmen, die rechtlich selbständig und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe am Markt tätig sind,
  • ihren Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben sowie
  • Unternehmen, die im letzten Geschäftsjahr vor Antragstellung weniger als 250 Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter beschäftigten und entweder einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro erzielten.

Wichtige Details zum Verfahren:

  • bevor mit der Beratung begonnen wird, muss der Antrag gestellt sein und der Maßnahmenbeginn von der Leitstelle genehmigt sein
  • Beratervertrag darf erst nach Genehmigung durch Leitstelle abgeschlossen werden (hier Zusatz beachten: „kostenloser Rücktritt“)
  • rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen
  • Zuschuss darf NICHT abgetreten werden 

Zur Website unseres Kooperationspartners, der Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel des Bundes, geht es HIER.

Ausnahmeregelung für Verbundgruppen

Damit ihre Verbundgruppe als Beratungsunternehmen vom Bundesamt für Finanzen und Ausfuhrkontrolle (BAFA) anerkannt wird, bedarf es einer Mitgliedschaft im DER MITTELSTANDSVERBUND – ZGV e.V. sowie einem entsprechenden Antrag beim BAFA. Liegt dieser vor, kann die Beratung über eine Beraterin oder einen Berater der Verbundgruppe erfolgen. Die Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel des Bundes ist bei der Antragstellung gerne behilflich.

Für die Förderung der Beratungsleistungen ihrer Verbundgruppe müssen überdies folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  1. Die Beratungen müssen von einer eigenen Beratungseinheit in der Kooperationszentrale erfolgen. Hierzu genügt eine eigene Kostenstelle oder ein entsprechendes Profitcenter.
  1. Es werden nur Beratungen gefördert, die für den Beratenden kostenpflichtig sind und die auch schon in der Vergangenheit kostenpflichtig waren.
  2. Es muss ein aktueller Geschäftsbericht der Verbundgruppe an das BAFA sowie den MITTELSTANDSVERBUND geschickt werden.
  3. Es muss ein aktueller Muster-Mitgliedsvertrag an das BAFA und den MITTELSTANDSVERBUND gesendet werden.
  4. Auf den Anträgen soll klar und deutlich die Mitgliedschaft im MITTELSTANDSVERBUND notiert werden, um die Ausnahmeregelung nutzen zu können.
  5. Dem BAFA wird ein außerordentliches Prüfrecht in der Kooperationszentrale eingeräumt 

Die Ausnahmeregelung für Verbundgruppen gilt noch bis Ende 2025.

Bei allen Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter-innen der Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel des Bundes gerne zur Seite (Telefon: 02 21 / 36 25 17 oder per Mail info@leitstelle.org). 

3. Förderberatung der ServiCon Partner

Neben den oben genannten Informationsquellen bieten auch drei unserer ServiCon-Partner Informationen und Beratung zum Thema Förderprogramme an:

3a. Förderberatung von Vodafone

Online-Präsenz, mobile Erreichbarkeit und umfassende Vernetzung: Die Digitalisierung stellt kleine und mittelständische Unternehmen vor große Herausforderungen. Um diese zu bewältigen, können kleinere Unternehmen und Handwerksbetriebe auf verschiedene, speziell auf sie zugeschnittene Förderprogramme zurückgreifen.

Auf der folgenden Seite finden Sie eine gut strukturierte Übersicht unseres Partners Vodafone:

Übersicht Förderprogramme Digitalisierung

3b. ecogreen

Die Fördermittel-Experten unseres Partners ecogreen unterstützen Unternehmen dabei, die passende Förderung zu finden und Fördergelder für energieeffiziente Projekte zu erhalten. Mithilfe der kostenfreien Ersteinschätzung von den Fördermittel-Experten können Unternehmen abwägen, ob sie staatliche Zuschüsse für das Projekt nutzen wollen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Zur Website von ecogreen

3.c fieldfisher

Unser Partner fieldfisher hilft Ihnen, die richtigen Fördertöpfe zu finden und einen innovativen Antrag zu stellen. Dabei begleiten wir sie auf Wunsch im gesamten Fördermittelverfahren. Unsere Leistungen sind modular aufgebaut. Sie entscheiden, welche Leistungen Ihr Unternehmen braucht.

Auf Wunsch werden Sie natürlich im gesamten Verfahren begleitet.

Die Angebotsmodule im Bereich Fördermittel sind:

  • Fördermittel Quick-Check
  • Schulung und Information
  • Beantragung
  • Projektberatung
  • Dokumentation & Reporting

Weitere Informationen finden Sie hier.

Jörg Glaser
Jörg Glaser Jörg Glaser Vorstand E-Mail schreiben