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ServiCon-Angebot exklusiv:

Individuelles Helpdesk für Coronahilfen-Rückforderungen

Vor dem Hintergrund des unlängst durchgeführten ServiCon-Webinars „Rückforderung von Coronahilfen“, der großen Resonanz sowie des dabei zu Tage getretenen Beratungsbedarfs diesbezüglich, möchten wir Sie noch einmal auf das von der ServiCon angebotene individuelle Helpdesk Coronahilfen-Rückforderungen aufmerksam machen. 

Hintergrund

Um die teils massiven Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die deutsche Wirtschaft abzumildern, wurden fast 5 Mio. Anträge auf Wirtschaftshilfen gestellt und Gelder ausgezahlt. Neben der „Soforthilfe“, der „Neustarthilfe“ sowie der „November- und Dezemberhilfe“ sind dabei die “Überbrückungshilfen I-IV” von besonderer Bedeutung. Diese sehen u.a. Fixkostenzuschüsse bei Corona-bedingten Umsatzrückgängen vor.

Allerdings: alle während der Corona-Pandemie gezahlten staatlichen Hilfen wurden unter dem Vorbehalt der Überprüfung und Rückforderung gewährt. Unternehmen müssen nun bis spätestens 31.04.2024 ihre Schlussabrechnungen einreichen. Bereits heute lösen Rückforderungsbescheide großes Unverständnis aus. Dementsprechend fallen auch die Begründungen unterschiedlich aus. Besonders häufig vertreten Bewilligungsstellen die Auffassung, bei den Umsatzeinbußen handele es sich nicht um „Corona-bedingte Umsatzrückgänge“. In anderen Fällen werden Kostenpositionen nicht (mehr) als förderfähige Kosten anerkannt. In diesem Zusammenhang wird oftmals das Thema „verbundene Unternehmen“ relevant, da etwa an „verbundene Unternehmen“ geleistete Zahlungen wie z.B. Mieten oftmals nicht zu den im Rahmen der Coronahilfen förderfähigen Kosten zählen.

Droht auch Ihnen oder Ihren Anschlusshäusern die Rückforderung von Coronahilfen? Dann nutzen Sie jetzt das Helpdesk der ServiCon und bieten Ihren Anschlusshäusern eine kostenlose Erstberatung durch spezialisierte Rechtsanwälte an.

In unserem Helpdesk-Flyer erklären wir Ihnen, wie das Helpdesk funktioniert und was es kostet.

Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Ansprechpartner

Dr. Marc Zgaga
m.zgaga@servicon.de
0221 355 371 39