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Beratungspakete zur Corona-Mietanpassung

Die ServiCon hat für Sie in Zusammenarbeit mit zwei renommierten Kanzleien aus dem ServiCon Anwaltsnetz zwei exklusive Beratungspakete zum Thema „Corona Miet-Anpassung“ entwickelt, welche Sie selbst nutzen und auch Ihren Anschlusshäusern anbieten können.

Hintergrund: 

Die behördlich veranlassten Betriebsschließungen stellen die Betroffenen
häufig vor große Herausforderungen: Neben den fehlenden Möglichkeiten, Umsätze im stationären Geschäft zu generieren, drücken die laufenden Kosten auf das oftmals bereits angeschlagene Budget der Händler. Bereits während des erstens Lockdowns traten viele Unternehmer daher in Verhandlungen mit ihrem Vermieter, um den Mietzins zu mindern, ganz auszusetzen oder die Zahlungen auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Diese Verhandlungen waren hingegen nicht immer erfolgreich und endeten zum Teil in handfesten Rechtsstreitigkeiten. Die damit befassten Gerichte hatten sich jeweils mit zwei zentralen Fragen zu befassen: Stellt die behördlich angeordnete Betriebsschließung einen Mietmangel dar oder kann der Mieter im Rahmen einer gestörten Geschäftsgrundlage zumindest Mietminderung für den Zeitraum der Betriebsschließung verlangen? 

Aufgrund der verfestigten Neuinfektionszahlen und der daraus resultierenden Verlängerung des Lockdowns bis (mindestens) Ende Januar 2021 ist daher das Thema „Mieten“ für jeden Gewerbebetreibenden aktueller denn je. 

Der Gesetzgeber hatte noch Ende Dezember versucht, auf diese diffuse Rechtslage zu reagieren und verabschiedete eine Klarstellung im Zivilrecht. Nach den neuen Regeln wird nun gesetzlich vermutet, dass Corona-bedingte Betriebsschließungen eine Störung der Geschäftsgrundlage (in diesem Fall des Mietvertrags) darstellen können. Auch wenn es weiterhin ratsam ist, mit seinem Vermieter in Verhandlungen zu treten, um über die Entrichtung des Mietzinses während des Zeitraums der Betriebsschließung zu verhandeln, stärkt die neue Rechtslage die Verhandlungsposition des gewerblichen Mieters erheblich. 

Den Umfang sowie die Konditionen der Beratungspakete entnehmen Sie dem folgenden Angebots-Schreiben, welches wir bereits als MUSTER für die Verteilung an Ihre Anschlusshäuser formuliert haben; Sie brauchen es nur noch an den entsprechenden Stellen zu individualisieren. 

Muster Angebots-Schreiben

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. 

Dr. Marc Zgaga
Dr. Marc Zgaga Dr. Marc Zgaga Vorstandsvorsitzender E-Mail schreiben
RA Tim Geier
RA Tim Geier RA Tim Geier Datenschutzrecht, Europarecht E-Mail schreiben
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