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BBE Webinar am 8.02.2021: Liquiditätsengpass durch COVID-19 – Risiken und Pflichten aber auch Chancen

Viele UnternehmerInnen gehen davon aus, dass die Insolvenzantragspflicht im Rahmen der COVID-Krise von staatlicher Seite vorerst ausgesetzt wurde. Dies trifft in dieser Pauschalität jedoch bei Weitem nicht zu. Vielmehr kann nur ein Teil der betroffenen UnternehmerInnen unter gewissen Voraussetzungen von dieser Regelung Gebrauch machen.

Derzeit lässt sich nicht seriös abschätzen, wie lange der aktuelle Lockdown noch andauern wird oder wann an wen die staatlichen Hilfen fließen werden. Unsere Kunden spiegeln uns momentan eine große Unsicherheit bezüglich der Insolvenzregelungen. Daher, möchte Ihnen die BBE Handelsberatung gemeinsam mit ihrem Kooperationspartner, dem Insolvenzrechtsspezialisten FalkenSteg, kompetent und detailliert etwaige Fragen beantworten und konkrete Perspektiven aufzeigen. 

Inhalte

  • Wann muss ich Insolvenz anmelden?
  • Quick-Check Liquidität, Überprüfung der Zahlungs(un)fähigkeit
  • Restrukturierungsinstrumente richtig anwenden
  • Geschäftsführer-Haftung in der Krise
  • Lösungsansätze bei akuten Problemen aber auch zur Prävention

Referenten

Sebastian Deppe, Mitglied der Geschäftsleitung BBE
Andreas Reindl, Consultant bei BBE
Sebastian Wilde, Partner bei FalkenSteg

Das Webinar findet am 08.02.2021 von 16 bis 17 Uhr statt. Die Teilnahme an diesem Webinar ist kostenfrei.

Alle zum Webinar angemeldeten Teilnehmer werden im Vorfeld noch einmal bilateral kontaktiert, um Ihnen die Möglichkeit einer individuellen Videoberatung im Anschluss an das Webinar zukommen zu lassen.

Zur kostenfreien Anmeldung

Jörg Glaser
Jörg Glaser Jörg Glaser Vorstand E-Mail schreiben