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Seit dem 03.12.2018 findet die sogenannte Geoblocking Verordnung Anwendung.  Ziel dieser Verordnung ist es, Barrieren im grenzüberschreitenden E-Commerce zu beseitigen, indem ungerechtfertigte Diskriminierungen, die direkt oder indirekt auf der Staatsangehörigkeit, dem Wohnsitz oder dem Ort der Niederlassung des Verbrauchers beruhen, verhindert werden.

Was es damit genau auf sich hat, was nunmehr verboten ist und worauf Verbundgruppen und Anschlusshäuser mit Online-Shop ab sofort achten müssen, hat die ServiCon Service & Consult eG in einem kleinen Tutorial - jetzt auch in englischer Sprache - zusammengefasst.

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